Hygienekonzept

Stand: 18.08.2022

Geltungsbereich

Dieses Hygienekonzept regelt die Umsetzung der Pandemie-Maßnahmen für diese Unternehmen der Papillon-Gruppe:

Vorwort

Zur Einhaltung der aktuell geltenden Corona-Regeln veröffentlicht Papillon hiermit ein Hygienekonzept für alle Bereiche.

Der Schutz der Gäste, der teilnehmenden Personen sowie des Personals genießt höchste Priorität. Daraus folgt, dass eine Umsetzung der aktuellen Hygienemaßnahmen unumgänglich ist um die Ansteckungsgefahr zu vermindern.


1. Allgemeine Grundlagen

Durchführung von Antigen-Schnelltests

Im Bedarfsfall (Krankheitsanzeichen) bieten wir allen Kursteilnehmenden selbst durchgeführte Antigen-Schnelltests unter Betreuung an. Die Tests können auf Nachfrage in der Flugschule oder bei den Kurs- oder Reiseleitenden durchgeführt werden. Im Falle von Krankheitsanzeichen besteht die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske!

Positive Testergebnisse

Die Vorgehensweise bei positiven Ergebnissen ist in Anlage 1 geregelt

Regelungen zur Maskenpflicht

Zulässige Masken sind alle medizinischen Masken, sowie Schutzmasken des Standards FFP2, KN95, N95 und vergleichbare Masken ohne Atemventil.

Wir empfehlen das Tragen einer Maske in allen Innenräumen.

2. Gastronomie & Übernachtungen

Alle Regelungen und Nachweispflichten sind aufgehoben.

3. Schulungsbetrieb

  1. Alle Kursteilnehmenden müssen neben dem Haftungsausschluss schriftlich bestätigen, dass die Teilnahme am Schulungs- / Trainingsbetrieb nicht möglich ist:
    • bei typischen Symptomen der Covid19-Erkrankung (Husten, Fieber ab 38 Grad, Atemnot, allgemeine Erkältungsanzeichen)
    • bei einem positiven Test auf das Coronavirus
  2. Falls Personen an Schulungen/Veranstaltungen/Reisen teilnehmen möchten und sich bis zum direkten Beginn der Veranstaltung in Quarantäne befinden, ist zur Freitestung und Teilnahme ein negativer Antigen-Schnelltest erforderlich.

4. Transport zu den Startplätzen (alle Standorte und Reisen)

  1. Es besteht in allen Fahrzeugen keine Maskenpflicht mehr.
  2. Wir empfehlen das Tragen einer Maske.
  3. Die Fahrt findet möglichst mit geöffneten Fenstern statt.

5. Auslandsreisen (ohne Lüsen)

  1. Zur Einreise sind die Bedingungen des jeweiligen Landes zu beachten!
  2. Einreiseinformationen sind zu finden unter: Reiseinformationen
  3. Es besteht eine Empfehlung zum Tragen einer Maske in allen Innenräumen.

6. Lüsen

  1. Die Einreise ist ohne Einschränkungen möglich (ohne Gewähr. Bitte die aktuellen Regeln für Italien beachten!)
  2. Ab dem 15.08.2022 besteht in allen Fahrzeugen während dem Transport zu den Startplätzen eine FFP2-Maskenpflicht. Die Maskenpflicht kann situativ bedingt auf weitere Bereiche ausgedehnt werden.
  3. Von allen Mitarbeitenden ist der 3G-Nachweis vor Betreten des Arbeitsplatzes zu erbringen (ohne Alterseinschränkung).

7. Rechtsgrundlagen

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Hygienekonzepts unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

Gesetze und Verordnungen

Das Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus infolge einer Teilnahme am Schulungsbetrieb ist gering aber trotz aller Vorsichtsmaßnahmen nicht gänzlich ausgeschlossen. Ein Haftungsanspruch gegenüber dem Veranstalter kann nicht geltend gemacht werden.

Wir wünschen allen Hausgästen, Pilotinnen und Piloten sowie allen Lehrkräften weiterhin beste Gesundheit.

Andreas Schubert, Flugschulleitung

Anlage 1: Positive Testergebnisse

Diese Regeln gelten bei:

  • Positivem Schnelltestergebnis
  • Positivem PCR-Ergebnis
  1. Sofortige Isolation der betroffenen Person. Für diese besteht eine FFP2-Maskenpflicht.
  2. Organisation der unverzüglichen Abreise betroffener Personen und direkter Kontaktpersonen (Zimmer, Partner, Kinder).
  3. Die betroffenen Personen werden dazu angehalten, sich nach den Regelungen im Heimatland zu richten.
  4. Positive Ergebnisse (oder das Bekanntwerden positiver Ergebnisse in Gesprächen oder Chats) sind unverzüglich per E-Mail an orga@papillon.de weiterzuleiten!
  5. Die Information über die negative oder positive Testbestätigung von Teilnehmenden und die gesamte Kommunikation erfolgt zentral und ausschließlich über Andreas Schubert an alle Teilnehmenden!
  6. Falls das PCR-Ergebnis bereits während der Veranstaltungswoche bekannt wird, findet eine Testung per Antigen-Schnelltest aller anderen Kursteilnehmer, mit besonderer Beachtung bei auftretenden Erkältungssymptomen statt.  
  7. Positiv getestete Personen, die mit dem „Lüsen-Shuttle“ angereist sind, ist die Heimfahrt und Ausreise mit dem Shuttle nicht möglich. Vor Ort kann keine Quarantäne gewährleistet werden. Empfehlenswert ist die unverzügliche eigenständige Organisation der Abreise.
  8. Die Weitergabe von Kontaktpersonen an anderen Teilnehmende zur Kontaktdatenverfolgung ist nicht möglich. Ebenso ist die Weitergabe von Daten anderer Personen aus Chatverläufen (Messenger-Gruppen) aus Datenschutzgründen untersagt. Die Herausgabe kann nur bei direkter Aufforderung zur Datenweitergabe von und an inländische Behörden durch die Geschäftsleitung erfolgen.
  9. Konsequente EINHALTUNG DES HYGIENEKONZEPTS
  10. Folgende weitere Hinweise sind zu beachten:
    • Panik vermeiden!
    • Die Information der Gruppen erfolgt ausschließlich nach Absprache durch die Geschäftsleitung.
    • Kurs- und Reiseteilnehmenden ist die weitere Teilnahme nach einem positiven Schnelltest erst nach Vorlage eines negativen PCR-Tests möglich, sofern dann noch sinnvoll.
    • Anweisungen der Gesundheitsbehörden sind unverzüglich umzusetzen.
    • Für Erstattungen gelten die Regelungen der jeweiligen AGB